Wissenswertes über EnEV-Nachweis/Förderprogramme/Energieausweis

Errichtung oder Anbau / Umbau / Modernisierung eines Gebäudes verpflichtet zum Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor Baubeginn. Zudem sind die Forderungen gemäß EEWärmeG zu erfüllen.

Die wesentlichen Größen eines Energiebedarfsnachweises sind der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) sowie der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (HT). Die Parameter (Qp) und (HT) werden mit den Vorgabewerten eines „gedachten“ Referenzgebäudes verglichen und sind einzuhalten.

Bei in Anspruchnahme von Förderprogrammen der KfW-Bank kann ich die Antragsstellung, Durchführung oder Bauüberwachung als gelisteter Nachweisberechtigter erfüllen. Dafür ist die Erstellung eines EnEV Nachweises obligat. Aufgabe des Energieberaters ist es, darauf zu achten, dass die durch die KfW festgelegten Anforderungen an den Neubau oder die Modernisierung in der Planungs- und Baubegleitungsphase erfüllt werden. Nach Fertigstellung der Bauausführung ist die fachgerechte Umsetzung der Maßnahme zu bestätigen.

Ein bedarfsgeführter Energieausweis kann nach Ende der Baumaßnahme erstellt.

Sie sind Bauherr oder Architekt und benötigen einen Nachweis? Rufen Sie an oder senden über das Kontaktformular eine Mail an mich – ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot.